Erste Maßnahmen im Todesfall
Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim
Todesfall zu Hause
Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt benachrichtigt werden - am besten den Hausarzt des Verstorbenen. Er stellt nach einer Untersuchung den Totenschein aus. Sofern Sie den Hausarzt nicht erreichen können, steht Ihnen ein Notarzt unter der 112 zur Verfügung.
Unnatürliche Todesursache
Ist für den Arzt z.B. die Todesursache unklar oder entdeckt Anzeichen, die möglicherweise auf einen unnatürlichen Tod hinweisen könnten, ist er in diesem begründeten Fall verpflichtet, die Polizei zu informieren. Diese wird dann ggf. die Ermittlungen aufnehmen und alles weitere veranlassen. Im Regelfall wird die Polizei ihren Vertragsbestatter mit der Überführung des Verstorbenen beauftragen. Er hat aber nur die Aufgabe den Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort zu einem von der Polizei festgelegtem Ort (Gerichtsmedizin) zu überführen. Sie haben also weiterhin die freie Wahl des Bestattungsunternehmen. Niemand darf Ihnen anderslautende Vorschriften machen oder entsprechende Empfehlungen aussprechen.