Erdbestattung
- Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich nur die Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
- Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich.
- Grüne Wiese: Je nach Friedhof ist auch eine anonyme bzw. halbanonyme Beisetzung möglich.
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen. Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.